Remonstration-Jura: eine Anleitung 

Hier unsere Anleitung für deine Remonstration-Jura! Du möchtest deine Remonstration nicht selbst schreiben? Ach ja: Unten findest du die Kommentarspalte☺ wir freuen uns über Fragen:). Wenn du magst, kannst du die Anleitung auch gern teilen:).

 

A. 11 Tipps für deine Remonstration Jura!

Ach ja: Unsere Anleitung findest Du hier auch im PDF Format. Dort findest Du auch Formulierungshilfen für Deine Remonstration. Außerdem: 52 Tipps für Deine Jura Klausur. 

Zur PDF Anleitung

 

Tipp 1: Nur die Eine! 

Im Zweifel hat der Empfänger deiner Remo weder Sachverhalt noch Lösung zur Hand, wenn er entscheidet, ob die Benotung korrigiert wird oder nicht. Das heißt: Deine Remonstration muss aus sich heraus überzeugen! Tipp: Zitiere die wesentlichen Korrekturanmerkungen und Passagen deiner Klausur oder Hausarbeit in der Remo. 

Tipp 2: Keine Pauschal-Remonstration. 

Die Remonstrationsgründe müssen konkret und nachvollziehbar dargestellt werden (BVerwG in NVwZ, 1993, 681, 683). Mit der pauschalen Behauptung: “Ich halte die Benotung für ungerecht, und bitte daher um nochmalige Korrektur und wohlwollende Benotung” gewinnst du keinen Blumentopf. 

Tipp 3: Privates bleibt privat!

Hinweise auf persönliche Gründe (Bafög-Futsch, Macker Ade, Fahrstuhl o. ä.) können dir als unzulässige Einflussnahme (bzw. Versuch hierzu) angelastet werden (Vgl. VGH, Mannheim, NJW, 2007, 2875). Klare Empfehlung: lass es! 

Tipp 4: “Wohlwollende Benotung”

Strittig ist, ob die Bitte um “wohlwollende” oder “faire” Benotung zum Schluss der Remonstration angebracht ist. Wir raten hiervon ab. 

Tipp 5: Remonstration – Vorbei ist vorbei! 

Die Remonstration ist keine Möglichkeit die Prüfungsleistung nachzuholen. Ausführungen wie: “Auch, wenn ich es nicht geprüft habe, mir natürlich bewusst, dass …” weglassen!

Tipp 7: Stabiles Karma!

Alle Menschen sollen fair behandelt werden, dein Korrektor ist ein Mensch… Selbst, wenn der Korrektor starken Unfug fabriziert hat: Respect is everything! Das ist auch geil für dein Karma. Außerdem: Häufig entscheidet der “ursprüngliche” Korrektor auch über den Erfolg der Remo! Andererseits: Die Remonstration ist auch kein Unterwerfungsritual – finde die Balance:  Formuliere dein Anliegen bestimmt und höflich!

Tipp 8: Remonstration Jura, Seitenzahl? 

Die Seitenzahl deiner Remo muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Prüfungsleistung stehen. In der Regel sollte eine Remo zu einer missglückten Hausarbeit also länger ausfallen als die Remo zur Klausur. Über den Daumen gepeilt empfehlen wir zwischen 1,5 und 3 Seiten.  

Tipp 9: Rechtschreibung und Grammatik 

Die Grundregeln der deutschen Sprache sollten eingehalten werden:  “Tod” und “tot” verwechseln, fehlerhafte Groß- und Kleinschreibung, falsch verwendeter Konjunktiv … und die Erfolgsaussichten deiner Remo schwinden dahin!

Tipp 10: Ohne Stil ist alles nichts!

Deine Remonstration ist ein juristisches Gutachten, das Juristen überzeugen soll! Die  Remo muss also sämtliche Anforderungen an ein juristisches Gutachten erfüllen: Finde einen sinnvollen Ausgleich zwischen Komplexität und Klarheit und und und …

Tipp 11: Jura Remonstration & Persönlicher Draht

Der Lehrstuhl bietet dir ein persönliches Gespräch (bezügl. der Remonstration) an? Nimm es wahr! Die Erfahrung zeigt: Ein persönlicher “Draht” steigert die Erfolgsaussichten deiner Remonstration jura. 

 

B. Die Begründung der Remonstration 

Remonstrationsgründe bilden den Kern deiner Remonstration. Im Ausgangspunkt gilt: Je mehr Remonstrationsgründe du identifizierst und klar benennst, desto größer ist die Chance, dass die Remo durchschlägt. Remonstrationsgründe lassen sich in vier Gruppen differenzieren. Schauen wir uns die Remonstrationsgründe einmal genauer an.

Musterschreiben für Deine Remonstration.

1. Bewertungsfehler 

Wann liegt ein Bewertungsfehler vor? Ganz einfach, wenn der Korrektor deine Klausur oder Hausarbeit fehlerhaft bewertet. Bewertungsfehler sind in der Regel die tragende Stütze der Remonstration. Bewertungsfehler können auf drei Ebenen liegen: 

• Prüfungsleistungsfehler 

Der Korrektor irrt über das was du geschrieben hast. Klingt verrückt? Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Korrektor kritisiert im Votum, dass der Prüfling den Anspruch aus § 823 (2) BGB übersehen hat, tatsächlich aber wurde der Anspruch aus § 823 (2) BGB umfassend geprüft. 

• Sachverhaltsfehler 

Der Korrektor irrt über den Sachverhalt selbst. Achtung: Gerade bei komplexeren Personenkonstellationen (v.a. im Zivil- und Strafrecht) sind solche Fehler keine Seltenheit.

• Rechtsfehler  

Der Korrektor irrt über die Rechtslage. Der Rechtsfehler ist die vielleicht häufigste  Schwachstelle.   

Absoluter Dauerbrenner: Der Korrektor bemerkt knapp “Falsch” oder “so nicht vertretbar”, tatsächlich aber hat die durch den Prüfling gemachte Aussage Fürsprecher in Rechtsprechung oder Literatur. Da in der Literatur bekanntermaßen vieles vertreten wird, sind die in Rede stehenden Bemerkungen (“Falsch”, “nicht vertretbar”, etc.) besonders “anfällig” und zugleich tolle Sprungbretter für deine Remonstration.

By the Way: Die Rechtsfehler müssen (wie alle Remonstrationsgründe) nach den  Regeln unserer Kunst ans Licht geführt werden: Formuliere klar! Zitiere sauber! Bring die wesentlichen Aspekte prägnant auf den Punkt. Hier liegt die zentrale Herausforderung des Remonstrierens! 

Tipp: Idealerweise zeigst du, dass die Rechtsauffassung des Korrektors nicht nur mit einer x-beliebigen Literaturauffassung über Kreuz liegt, sondern sogar mit der Auffassung Deines Professors kollidiert! Das ist Goldwert. Mach dich also mit dem Output deines Professors vertraut. Befasse dich mit sämtlichen Unterrichtsmaterialien (Powerpoint, Skript, Falllösungen aus den AGs etc.). Check ggf. auch mit Veröffentlichungen (Lehrbücher, Veröffentlichungen in Zeitschriften, etc.). Vielleicht findest du hier den Hebel, der dich ins bestehen hievt.

Aus der Rechtsprechung: Vor knapp 30 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Rechtsfehler als Remonstrationsgrund taugt (Vgl.: BVerfGE, 84, 34, 50 ff.). 

2. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes 

Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 (1) GG) ist verletzt, wenn die vergleichbare Leistung eines Kommilitonen besser bewertet wurde. Dass Korrekturmaßstäbe nicht immer konsistent sind, zeigt ein Fall aus den Schlagzeilen: Ein Jura Student aus Freiburg reicht die gleiche Jura Hausarbeit zweimal ein und es passiert, was passieren muss: Die Hausarbeit wird mit 5 und 9 Punkten bewertet. Die geschickte Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz kann das durchschlagende Argument für Deine Remonstration sein. Schwierig ist aber, und hier liegt die Krux, die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Prüfungsleistungen herauszuarbeiten.

Aus der Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Verletzung des Gleichheitssatzes als Remonstrationsgrund taugt (Vgl.: BVerfGE 84, 34, 52). 

3. Relationsfehler 

Beim Relationsfehler passt die Bewertung nicht mit deiner Benotung zusammen. Extrem-Beispiel: Der Korrektor schmückt Deine Klausur mit lauter Häkchen und positiven Bewertungen unter der Klausur steht dann aber trotzdem: “leider nur 3 Punkte, nicht bestanden, Kopf hoch.” Der Relationsfehler hat in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung für das Remonstrieren. Eine auffällige Diskrepanz zwischen Bewertung und Benotung kann als “Beimusik” aber durchaus Stimmung machen. 

4. Formelle Fehler 

Hierunter versteht man Fehler, die keinen unmittelbaren Bezug zu deiner Prüfungsleistung aufweisen, sondern der Korrektur als solches anhaften. Ein Blick auf die wichtigsten Fallgruppen. 

• Mangelnde Kontrolldichte 

Die Bewertung des Korrektors muss eine hinreichende Intensität aufweisen. Tut sie das nicht, spricht man von mangelnder Kontrolldichte. Hierin liegt ein formeller Fehler der Korrektur, welcher als Remonstrationsgrund angeführt werden kann. Indizien für eine mangelnde Kontrolldichte sind: kaum Randbemerkungen, Schlangenlinien, knappe- oder sogenannte Mustervoten.

• Perplexität  

Perplexität meint Widersprüchlichkeit. Praxisbeispiel: Am Votum- Anfang  steht, dass der Bearbeiter das Rechtsschutzbedürfnis fälschlicherweise ablehnt. Am Ende des behauptet der Korrektor, dass die Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses besonders gut gelänge. Solche Fehlleistungen bezeugen einen Konzentrationsmangel der Korrektur und sollten herausgestellt werden. 

• Tipp 

Formelle Fehler sind in der Regel bloß zur “Ergänzung” der Remonstration Jura geeignet.  

 

C. Lohnt der Aufwand für die Remonstration? 

Remonstrieren (Korrekturanalyse, Recherche, etc.) ist aufwendig. Auch baut die Auseinandersetzung mit den eigenen Fehlern nicht unbedingt auf. Es gibt Fälle, in denen die Erfolgsaussichten einer Remo besonders gering sind. Tipp: Schätze die Erfolgsaussichten ab, bevor du mit der Arbeit beginnst. Könnte ja auch clever sein auf die Remo zu verzichten und die “freien Tage” in die Vorbereitung für die Nachschreibeklausur zu investieren. Apropos: Du bist auf der Suche nach Hilfe bei der Klausurvorbereitung? Auf unserer Parnerseite Jurapush bieten wir Jura Nachhilfe bzw. Jura Einzelunterrricht, Jura Craskurse und einen Klausurenkurs an. 

Indizien: Wichtiges Indiz für den Erfolg deiner Remonstration ist natürlich die Note selbst: Ein Sprung von 3 auf 4 Punkte gelingt selbstredend leichter als ein Sprung von 1 auf 4 Punkte. Klaro!  Außerdem solltest du versuchen, die Randbermerkung und das Votum “quer” zu lesen und dich dabei selbstkritisch Fragen, ob du ausreichend Remonstrationsgründe findest. Unsere Vorprüfung findest du hier.

 

D. Formalien  

 

Supersuper wichtig: Halt die Formalien ein! Wir haben zentrale Aspekte zusammengefasst, aber: Die Formalien divergieren (von Uni zur Uni von Prof. zur Prof.) extrem stark. Informiere dich daher unbedingt selbst (Webseite Deiner Uni, Fachschaft, etc.). Rechts oben findest du unsere Linkliste – vielleicht findest du dort den passenden Link. Frist: Die Remonstrationsfrist liegt häufig bei nur einer Woche. Einige Fakultäten sind kulanter und gewähren mehr Zeit (zwei bzw. vier Wochen). Check, was an deiner Uni gilt! 

Teilnahme der an der Besprechung: Häufig wird verlangt, dass du an der Besprechung zur Prüfungsleistung teilnimmst. Z. T. muss man sich die Teilnahme auch dokumentieren lassen (Unterschrift, etc.).

Form: Für die Remonstration gilt i. d. R. die Schriftform. Das heißt (u.a.): Unterschreibe deine Remonstration und zweitens: Eine E-Mail reicht nicht aus. Sofern du dich für den Postweg entscheidest, empfehlen wir das Einwurfeinschreiben. 

Unterlagen: Natürlich musst du die Remonstration einreichen. Zum Teil ist diese in doppelter Ausführung beizulegen. Falls du die korrigierte Prüfungsleistung hast, solltest du auch diese deiner Remo beifügen. Tipp: Fotografiere die Unterlagen vor Abgabe. 

Richtige Stelle: I. d. R. muss die Remonstration beim Aufgabensteller eingereicht werden. Bitte check, was bei dir gilt. 

 

E. FAQ – Häufige Fragen zur Remonstration 

 

• Wer entscheidet über die Remonstration Jura? 

Das ist unterschiedlich. In der Regel entscheidet aber der (ursprüngliche) Korrektor über die Remonstration. Zum Teil wird die Remonstration auch von weiteren Mitarbeitern des Lehrstuhles (oder der Fakultät) gegengelesen.

• Kann ich schlechter bewertet werden? 

Ja, nach dem Grundsatz reformatio in peius (auch Verböserung) ist dies möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Korrektor bei der Durchsicht der Jura Prüfungsleistung auf neue Fehler stößt (vgl. BVerwGE 109, 211). 

• Wann kommt die Reaktion auf die Remonstration?

Im Schnitt braucht es für die Reaktion auf die Remonstration etwa vier Wochen. Die Reaktionszeiten weichen z. T. aber stark voneinander ab. Eine Auftraggeberin musste vier Monate auf eine Antwort warten.

• “Remonstration” Was heißt das eigentlich? 

Der Begriff Remonstration stammt aus dem lateinischen und wird direkt mit “wieder zeigen” übersetzt. Neben der Geltendmachung von Einwänden durch Prüflinge findet der Begriff auch im Beamtenrecht und bei der Ablehnung eines Visumantrages Anwendung. Nachschauen bei Wiki

• Musterschreiben und Formulierungshilfen für Deine Remo

Hier unser Reader für Deine Remonstration Jura. Mit einem Musterschreiben und Formulierungshilfen für Deine Remonstration. Musterschreiben Remonstration

G. Die Anleitung (inkl. Musterschreiben) als PDF

Die gesamte Anleitung (inkl. Musterschreiben und Formulierungshilfen) findest Du hier als PDF.

Anleitung als PDF

H. Finito: Das war´s zur Remonstration Jura

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