Julux Kompakt: Remonstration · 2026 · 7. Auflage

Remonstration: Anleitung

Übersicht und Hilfestellungen zur erfolgreichen Remonstration.

Die Begründung der Remonstration

Die Remonstrationsgründe bilden den Kern deiner Remonstration. Im Ausgangspunkt gilt: Je mehr Remonstrationsgründe du identifizierst und klar benennst, desto größer ist die Chance, dass die Remo durchschlägt.

Remonstrationsgründe lassen sich wie folgt differenzieren:

  • Bewertungsfehler
  • Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
  • Relationsfehler
  • Formeller Fehler

Schauen wir uns die Fehler genauer an:

1. Bewertungsfehler

Wann liegt ein Bewertungsfehler vor? Ganz einfach, wenn der Korrektor deine Klausur oder Hausarbeit fehlerhaft bewertet. Bewertungsfehler sind in der Regel die tragende Stütze der Remonstration. Bewertungsfehler können auf drei Ebenen liegen:

Prüfungsleistungsfehler

Der Korrektor irrt über das, was du geschrieben hast. Klingt verrückt?

Exemplarisch: Der Korrektor kritisiert im Votum, dass der Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB übersehen wurde.  Der Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB wurde tatsächlich aber umfassend geprüft.

Sachverhaltsfehler

Der Korrektor irrt über den Sachverhalt selbst.

TIPP

Achtung: Gerade bei komplexeren Personenkonstellationen (v. a. im Zivil- und Strafrecht) sind solche Fehler keine Seltenheit.

Rechtsfehler

Der Korrektor irrt über die Rechtslage. Der Rechtsfehler ist die vielleicht häufigste Schwachstelle der Korrektur.

Absoluter Dauerbrenner: Der Korrektor bemerkt knapp “Falsch” oder “so nicht vertretbar”, tatsächlich aber hat die durch den Prüfling gemachte Aussage Fürsprecher in Rechtsprechung oder Literatur. Da in der Literatur bekanntermaßen Vieles vertreten wird, sind die in Rede stehenden Bemerkungen (“Falsch”, “nicht vertretbar” etc.) häufig angreifbar und zugleich ein solides Sprungbretter für deine Remonstration.

By the Way: Die Rechtsfehler müssen (wie alle Remonstrationsgründe) nach den Regeln unserer Kunst ans Licht geführt werden: Formuliere klar! Zitiere sauber! Bring die wesentlichen Aspekte prägnant auf den Punkt. Hier liegt die zentrale Herausforderung!

TIPP

Idealerweise zeigst du, dass die Rechtsauffassung des Korrektors nicht nur mit einer x-beliebigen Literaturauffassung über Kreuz liegt, sondern sogar mit der Auffassung des Aufgabenstellers kollidiert! Das ist Gold wert. Mach dich also mit dem Output deines Professors vertraut. Befasse dich mit sämtlichen Unterrichtsmaterialien (PowerPoint, Skript, Falllösungen aus den AGs etc.). Check ggf. auch Veröffentlichungen des Lehrstuhlinhabers (Lehrbücher, Veröffentlichungen in Zeitschriften etc.). Vielleicht findest du hier den Hebel, der dich ins Bestehen hievt.

Aus der Rechtsprechung: Vor 30 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Rechtsfehler ein zulässiger Remonstrationsgrund ist. 1

2. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn die vergleichbare Leistung eines Kommilitonen besser bewertet wurde.

Dass Korrekturmaßstäbe nicht immer konsistent sind, zeigt ein Fall aus den Schlagzeilen: Ein Jurastudent aus Freiburg reicht die gleiche Jura Hausarbeit zweimal ein und es passiert, was passieren muss: Die Hausarbeit wird mit 5 und 9 Punkten bewertet.

Die geschickte Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz kann das durchschlagende Argument für deine Remonstration sein. Schwierig ist aber, und hier liegt die Krux, die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Prüfungsleistungen herauszuarbeiten.

Aus der Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Verletzung des Gleichheitssatzes als Remonstrationsgrund greift. 2

3. Relationsfehler

Beim Relationsfehler passt die Bewertung nicht mit deiner Benotung zusammen.

Exemplarisch: Der Korrektor schmückt Deine Klausur mit lauter Häkchen und positiven Bewertungen unter der Klausur steht trotzdem: “Leider nur 3 Punkte, nicht bestanden, Kopf hoch.”

Der Relationsfehler hat in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung für den Erfolg deiner Remonstration. Eine auffällige Diskrepanz zwischen Bewertung und Benotung kann als Beimusik aber durchaus Stimmung machen.

4. Formeller Fehler

Hierunter versteht man Fehler, die keinen unmittelbaren Bezug zu deiner Prüfungsleistung aufweisen, sondern der Korrektur als solcher anhaften.

Ein Blick auf die wichtigsten Fallgruppen:

Mangelnde Kontrolldichte

Die Bewertung des Korrektors muss eine hinreichende Intensität aufweisen. Tut sie das nicht, spricht man von mangelnder Kontrolldichte. Hierin liegt ein formeller Fehler der Korrektur, welcher als Remonstrationsgrund angeführt werden kann. Indizien für eine mangelnde Kontrolldichte sind: kaum Randbemerkungen, Schlangenlinien, knappe oder sogenannte Mustervoten.

Perplexität

Perplexität meint Widersprüchlichkeit.

Exemplarisch: Am Anfang des Votums steht, dass der Bearbeiter das Rechtsschutzbedürfnis fälschlicherweise ablehnt. Am Ende des Votums behauptet der Korrektor, dass die Begründung des Rechtsschutzbedürfnisses besonders gut gelänge.

Solche Fehlleistungen bezeugen einen Konzentrationsmangel der Korrektur und sollten herausgestellt werden.

TIPP

Formelle Fehler sind in der Regel bloß zur “Ergänzung” Deiner Remonstration geeignet.

10 Tipps für deine Remonstration

Tipp 1:  Vollständige Remonstration

Im Zweifel hat der Empfänger deiner Remonstration weder Sachverhalt noch Lösung zur Hand, wenn er entscheidet, ob die Benotung korrigiert wird oder nicht. Das heißt: Deine Remonstration muss aus sich heraus überzeugen!

TIPP

Zitiere die wesentlichen Korrekturanmerkungen und Passagen deiner Klausur oder Hausarbeit in der Remonstration.

Tipp 2: Keine Pauschal-Remonstration

Die Remonstrationsgründe müssen konkret und nachvollziehbar dargestellt werden. 3 Mit der pauschalen Behauptung: “Ich halte die Benotung für ungerecht, und bitte daher um nochmalige Korrektur und wohlwollende Benotung” gewinnst du nicht.

Tipp 3: Privates bleibt privat!

Hinweise auf persönliche Gründe (BAföG futsch, Fahrstuhl o. ä.) können dir als unzulässige Einflussnahme (bzw. Versuch hierzu) angelastet werden. 4 Klare Empfehlung: lass es!

Tipp 4: “Wohlwollende Benotung”

Strittig ist, ob die Bitte um “wohlwollende” oder “faire” Benotung zum Schluss der Remonstration angebracht ist. Tipp: Lass es.

Tipp 5: Remonstration – Vorbei ist vorbei!

Die Remonstration ist keine Möglichkeit, die Prüfungsleistung nachzuholen. Ausführungen wie: “Auch wenn ich es nicht geprüft habe, war mir natürlich bewusst, dass …” weglassen!

Tipp 6: Stabiles Karma!

Alle Menschen sollen fair behandelt werden, dein Korrektor ist ein Mensch… Selbst, wenn die Korrektur Fehler enthält: Respect is everything! Außerdem: Häufig entscheidet der ursprüngliche Korrektor auch über den Erfolg der Remonstration! Andererseits: Die Remonstration ist auch kein Unterwerfungsritual – finde die Balance:
Formuliere dein Anliegen bestimmt und höflich!

Tipp 7: Remonstration Jura, Seitenzahl?

Die Seitenzahl deiner Remonstration muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Prüfungsleistung stehen. In der Regel sollte eine Remonstration zu einer missglückten Hausarbeit also länger ausfallen als die Remonstration zur Klausur. Über den Daumen gepeilt empfiehlt sich die Remonstration zwischen 1 1/2 und 3 Seiten zu halten. 

Tipp 8: Rechtschreibung und Grammatik

Die Grundregeln der deutschen Sprache müssen eingehalten werden: “Tod” und “tot” verwechseln, fehlerhafte Groß- und Kleinschreibung, falsch verwendeter Konjunktiv … und die Erfolgsaussichten der Remonstration schwinden dahin!

Tipp 9: Ohne Stil ist alles nichts!

Deine Remonstration ist ein juristisches Gutachten, das Juristen überzeugen soll! Die Remonstration muss also sämtliche Anforderungen an ein juristisches Gutachten erfüllen: Finde einen sinnvollen Ausgleich zwischen Komplexität und Klarheit und und und …

Tipp 10: Jura Remonstration & Persönlicher Draht

Der Lehrstuhl bietet dir ein persönliches Gespräch (bezügl. der Remonstration) an? Nimm es wahr! Die Erfahrung zeigt: Ein persönlicher Draht steigert die Erfolgsaussichten deiner Remonstration.

Lohnt sich der Aufwand für die Remonstration?

Remonstrieren (Korrekturanalyse, Recherche etc.) ist aufwendig. Auch ist die Auseinandersetzung mit den eigenen Fehlern ist nicht unbedingt aufbauend. Es gibt Fälle, in denen die Erfolgsaussichten einer Remonstration besonders gering sind.

TIPP

Schätze die Erfolgsaussichten ab, bevor du mit der Arbeit beginnst. Könnte ja auch clever sein auf die Remo zu verzichten und die freien Tage in die Vorbereitung für die Nachschreibeklausur zu investieren.

Wichtiges Indiz für den Erfolg deiner Remonstration ist die Note selbst: Ein Sprung von 3 auf 4 Punkte gelingt selbstredend leichter als ein Sprung von 1 auf 4 Punkte. Klaro! Versuche die Randbemerkung und das Votum quer zu lesen und dich dabei selbstkritisch fragen, ob du ausreichend Remonstrationsgründe findest.

Formalien

Supersuper wichtig: Halt die Formalien ein! Nachstehend haben wir zentrale Aspekte zusammengefasst, aber: Die Formalien divergieren (von Uni zu Uni von Prof. zu Prof.) extrem stark. Informiere dich daher unbedingt selbst (Webseite deiner Uni, Fachschaft etc.).

Frist

Die Remonstrationsfrist beträgt häufig nur eine Woche. Einige Fakultäten sind kulanter und gewähren mehr Zeit (zwei bzw. vier Wochen). Check, was an deiner Uni gilt!

Teilnahme an der Besprechung

Häufig wird verlangt, dass du an der Besprechung zur Prüfungsleistung teilnimmst. Z. T. kannst du nur remonstrieren, wenn du an der Besprechung teilgenommen hast. Also lass dir die Teilnahme entsprechend bestätigen (Unterschrift etc.).

Form

Für die Remonstration gilt i. d. R. die Schriftform. Das heißt u. a.: Unterschreibe deine Remonstration und zweitens: Eine E-Mail reicht nicht aus. Sofern du dich für den Postweg entscheidest, empfehlen wir das Einwurfeinschreiben.

Unterlagen

Natürlich musst du die Remonstration einreichen. Zum Teil ist diese in doppelter Ausführung beizulegen. Falls du die korrigierte Prüfungsleistung hast, solltest du auch diese deiner Remo beifügen.

TIPP

Fotografiere die Unterlagen vor Abgabe einmal durch.

Richtige Stelle

I. d. R. muss die Remonstration beim Aufgabensteller eingereicht werden. Bitte check, was bei dir gilt.

FAQ – Häufige Fragen zur Remonstration

Wer entscheidet über den Erfolg deiner Remonstration?

Das ist unterschiedlich. In der Regel entscheidet der (ursprüngliche) Korrektor über die Remonstration. Zum Teil wird die Remonstration auch von weiteren Mitarbeitern des Lehrstuhls (oder der Fakultät) gegengelesen.

Kann ich schlechter bewertet werden?

Ja, nach dem Grundsatz reformatio in peius (auch Verböserung) ist dies möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Korrektor bei der Durchsicht der Prüfungsleistung auf neue Fehler stößt. 5

Wann kommt die Reaktion auf die Remonstration?

Im Schnitt braucht es für die Reaktion auf die Remonstration etwa vier Wochen. Die Reaktionszeiten weichen z. T. aber stark voneinander ab.

“Remonstration” – Was heißt das eigentlich?

Der Begriff Remonstration stammt aus dem Lateinischen und wird direkt mit “wieder zeigen” übersetzt. Neben der Geltendmachung von Einwänden durch Prüflinge findet der Begriff auch im Beamtenrecht und bei der Ablehnung eines Visumantrages Anwendung. Nachschauen bei Wiki. 6

Fußnoten

  1. BVerfGE, 84, 34, 50 ff.
  2. BVerfGE 84, 34, 52.
  3. BVerwG in NVwZ, 1993, 681, 683.
  4. Vgl. VGH, Mannheim, NJW, 2007, 2875.
  5. BVerwGE 109, 211.
  6. de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

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